Ein Ehepaar hat die Erlaubnis zum Waffenbesitz verloren, weil beide Mitglieder der AfD sind. Sie klagten dagegen, scheiterten jedoch.
Die 22. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf entschied am Montag (Az.: 22 K 4836/23 und 22 K 4909/23) und wies die Klagen der beiden Mitglieder der Partei “Alternative für Deutschland” (AfD) gegen den Widerruf ihrer Waffenerlaubnisse ab.
In ihrer Begründung führte die Kammer aus:
Bereits die Mitgliedschaft in einer Partei, bei der der Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen besteht, führt nach den geltenden strengen Maßstäben des Waffenrechts regelmäßig zur Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit, auch wenn die Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht wegen Verfassungswidrigkeit verboten wurde. Die Einschätzung der Verfassungsschutzämter stellt dabei ein gewichtiges Indiz dar.
Das klagende Ehepaar ist nun verpflichtet, in naher Zukunft ihre Schusswaffen – der Ehemann besitzt 197 und die Ehefrau 27 Stück – sowie die dazugehörige Munition abzugeben oder zu vernichten.
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Berufung gegen die Urteile zugelassen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entscheiden wird.
Es genügt also, dass der politisch gelenkte sogenannte Verfassungsschutz eine Partei unter den Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen stellt, um jedes Mitglied dieser Partei nach geltendem Waffenrecht als unzuverlässig einzustufen. Es stellt sich die Frage, was mit Polizisten oder anderen Beamten geschieht, die Mitglieder einer Partei sind, die vom Systemschutz als verdächtig verfassungsfeindlicher Bestrebungen eingestuft wird, gemäß geltendem Waffenrecht aber als unzuverlässig gelten könnten.
Schon im April 2018 veröffentlichten wir einen Artikel, in dem wir alle politischen Aktivisten dazu ermutigten, keinen kleinen Waffenschein zu beantragen, da dies häufig zu einem vollständigen Waffenverbot führt. Es ist anzunehmen, dass das klagende Ehepaar bald ein ähnliches Schreiben ihres Landratsamtes erhalten wird.
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